Allgemeine Beförderungsbestimmungen und Geschäftsbedingungen
(Reederei M. Löwa GmbH)
Mit dem Erwerb eines Fahrscheins, dem Bestätigen einer Reservierung oder eines Personenbeförderungsvertrages erkennt der Fahrgast die nachstehenden Bedingungen als verbindlich an.
Fahrplanänderungen
Fahrplanänderungen bleiben der Reederei M. Löwa GmbH vorbehalten.
Bei Nebel, Sturm, Eisgang, technischen Defekten (Schiffe) oder anderen ungünstigen Witterungsbedingungen sowie Notfällen an Bord, behördlich angeordneter Sperrung der Schifffahrt auf dem Senftenberger See oder Ereignissen höherer Gewalt können Fahrten durch die Reederei M. Löwa GmbH abgebrochen werden.
Ein Anspruch – auch auf teilweise Rückerstattung des Fahrpreises – besteht nicht.
Bei zu geringer Auslastung kann der Reeder die angezeigten Fahrten absetzen. Anspruch auf Ersatzleistungen besteht nicht.
Fahrplan-Fahrten ab 20 zahlenden Gästen, für die Rundfahrt ab / an Großkoschen.
Sonderfahrten ab 35 Gästen – auf Vorbestellung, bei gemeinsamer Barzahlung.
Veranstaltungen auf dem Schiff werden bei den o.g. Ereignissen ohne Fahrt durchs Wasser auf dem Schiff durchgeführt. Erstattungs- und Entschädigungsansprüche sind für solche Fälle ausgeschlossen.
Sicherheitsbestimmungen
Im Interesse der Sicherheit sind die Weisungen des Schiffspersonals unbedingt zu befolgen. Jeder Fahrgast hat sich so zu verhalten, dass Personen nicht gefährdet oder belästigt werden, Schäden und Störungen nicht eintreten und der Schutz der Umwelt gewahrt wird.
Für Beschädigungen und Verschmutzungen an Landebrücken, Schiff, Einrichtungen usw. haftet der Verursacher.
Den Verkehrs- und Sicherheitsbestimmungen gemäß §§ 1.03 / 1.07 / 9.04 / 9.05 / 9.06 der Binnenschifffahrtsstraßenordnung ist Folge zu leisten.
Veranstaltungen (außerhalb der Linienfahrten)
Die Durchführung der festgesetzten Veranstaltung kann unterbleiben, wenn nicht mindestens 30 Personen (Fahrkarte/Ticket) für die betreffende Fahrt an der Abfahrtsstelle verkauft sind.
Kommt eine dieser Fahrten wegen zu geringer Beteiligung nicht zur Ausführung, so wird der entrichtete Fahrpreis in voller Höhe zurückgezahlt.
Preise verstehen sich, wenn nicht anders vereinbart, als Bruttopreise und schließen somit die gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
Sollte es nach Vertragsabschluss zu Erhöhungen der gesetzlichen Mehrwertsteuer kommen, so sind diese Erhöhungen vom Kunden zu tragen.
Fahrscheine
Fahrscheine sind beim Einsteigen persönlich vorzuzeigen, während der Fahrt aufzubewahren und auf Verlangen der Schiffs-Crew vorzuzeigen.
Wird bei einer Fahrscheinprüfung kein gültiger Fahrschein vorgelegt, so ist der erforderliche Fahrschein nachzulösen und ein Zusatzpreis von EUR 50,– zu entrichten. Die Zahlung des Zusatzfahrpreises hat sofort zu erfolgen.
Gelöste Fahrscheine werden bei nicht angetretener Fahrt nicht erstattet.
Bei Reduzierung der Personenzahl bei Gruppenfahrkarten, die im Vorverkauf erworben wurden, erfolgt keine Rückerstattung. Dies gilt grundsätzlich sowohl für den Erwerb von Fahrscheinen an Bord als auch im Vorverkauf.
Ein Anspruch auf einen bestimmten Platz an einem bestimmten Tisch besteht nicht. Bei Reisegruppen ist der Reiseleiter oder Begleiter für die Einhaltung der Platzreservierung verantwortlich.
Gutscheine
Gutscheine gelten für alle von der Reederei M. Löwa GmbH zum Zeitpunkt der Einlösung angebotenen Fahrplanleistungen.
Für Gutscheine über bestimmte Leistungen gelten die Regelungen zu gelösten Fahrscheinen entsprechend.
Ein Anspruch auf Barauszahlung besteht nicht.
Unsere Gutscheine haben keine Verjährungsfrist, solange der Betrieb unter der Reederei M. Löwa GmbH fortbesteht. Sie werden jährlich mit der geltenden Preisliste und der sich ergebenden Preisdifferenz anerkannt.
Reservierungen und Charterfahrten
Reservierte Plätze sind bis 15 Minuten vor Fahrtbeginn an Bord einzunehmen, anderenfalls erlischt die Reservierung.
Für Charterfahrten gilt eine Mindestmietdauer von 1 Stunde.
Für Vor- und Nacharbeiten (Reinigung, Räumarbeiten usw.) wird die benötigte Zeit als zusätzliche Charterzeit berechnet.
Stornierungsbedingungen (Reservierungen & Veranstaltungen)
Stornierungen müssen schriftlich erfolgen.
Zur Fristwahrung gilt der Tag des Posteingangs oder der Zeitpunkt des Fax-/E-Mail-Eingangs bei der Reederei M. Löwa GmbH.
Für Reservierungen pro Person gilt:
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Bis 14 Tage vor dem Fahrtag: kostenfreie Stornierung
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13 bis 6 Tage vor dem Fahrtag: 10 % Stornogebühr
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5 bis 4 Tage vor dem Fahrtag: 50 % Stornogebühr
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Ab 3 Tagen vor Fahrt oder bei Nichtantritt: 100 % des Gesamtpreises
Verhalten an Bord
Das Verzehren von eigenen Getränken und Speisen an Bord ist grundsätzlich nicht gestattet.
Die private Nutzung von Tonwiedergabegeräten ist an Bord nicht gestattet.
Von der Beförderung ausgeschlossen können Fahrgäste werden, die die Sicherheit gefährden, andere Gäste belästigen, keinen gültigen Fahrschein besitzen oder die Weisungen des Schiffspersonals nicht befolgen.
Gepäck, Tiere, Fundsachen
Über die Mitnahme von sperrigen Gegenständen, Reisegepäck, Tieren und ähnlichem entscheidet der Schiffsführer.
Hunde sind kurz an der Leine zu führen; an Bord besteht Maulkorbpflicht.
Für die ordnungsgemäße Beaufsichtigung haftet der Tierhalter.
Fundsachen sind umgehend dem Schiffsführer zu übergeben.
Personen- und Sachschäden jeder Art sind dem Schiffsführer zu melden.
Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Senftenberg – Cottbus.
