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AGB

Allgemeine Beförderungsbestimmungen und Geschäftsbedingungen

Die Allgemeine Beförderungsbestimmungen und Geschäftsbedingungen gelten für die Reederei M. Löwa GmbH.

Mit dem Erwerb eines Fahrscheins, dem Bestätigen einer Reservierung oder eines Personenbeförderungsvertrages erkennt der
Fahrgast die nachstehenden Bedingungen als verbindlich an.

Fahrplanänderungen
Fahrplanänderungen bleiben der Reederei M. Löwa GmbH vorbehalten.
Bei Nebel, Sturm, Eisgang, technischen Defekten (Schiffe) oder anderen ungünstigen Witterungsbedingungen sowie Notfälle an
Bord, behördlich angeordneter Sperrung der Schifffahrt auf dem Senftenberger See sowie Ereignissen höherer Gewalt können Fahrten durch die Reederei M. Löwa GmbH abgebrochen werden.
Anspruch auch auf teilweise Rückerstattung des Fahrpreises besteht nicht.
Bei zu geringer Auslastung kann der Reeder die angezeigten Fahrten absetzen. Anspruch auf Ersatzleistungen bestehen nicht.
Fahrplan Fahrten ab 16 Gästen
Sonderfahrten ab 35 Gästen

Veranstaltungen auf dem Schiff werden bei den o.g. Ereignissen ohne Fahrt durchs Wasser auf dem Schiff durchgeführt. Erstattungs- und Entschädigungsansprüche sind für solche Fälle ausgeschlossen.

Verkehrs und zur Sicherheit der Fahrgäste gemäß §§ 1.03/1.07/9.04/9.05/ und 9.06 der Binnenschiffahrtsstraßenordnung unbedingt Folge zu leisten.
Im Interesse der Sicherheit sind die Weisungen des Schiffspersonals unbedingt zu befolgen. Jeder Fahrgast hat sich so zu verhalten, dass Personen nicht gefährdet oder belästigt werden, Schäden und Störungen nicht eintreten und der Schutz der Umwelt gewahrt wird. Für Beschädigungen und Verschmutzungen an Landebrücken, Schiff, Einrichtungen usw. haftet der Verursacher.

Veranstaltungen (außerhalb der Linienfahrten)
Die Durchführung der festgesetzten Veranstaltung kann unterbleiben, wenn nicht mindestens 30 Personen (Fahrkarte-Ticket) für
die betreffende Fahrt an der Abfahrtsstelle verkauft sind. Kommt eine dieser Fahrten wegen zu geringer Beteiligung nicht zur Ausführung, so wird der entrichtete Fahrpreis in voller Höhe zurückgezahlt.
Preise verstehen sich, wenn nicht anders vereinbart, als Bruttopreise und schließen somit die gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
Sollte es nach Vertragsabschluss zu Erhöhungen der gesetzlichen Mehrwertsteuer kommen, so sind diese Erhöhungen vom Kunden zu tragen.

Fahrscheine sind beim Einsteigen persönlich vorzuzeigen, während der Fahrt aufzubewahren und auf Verlangen der Schiffs-Crew vorzuzeigen.
Wird bei einer Fahrscheinprüfung kein gültiger Fahrschein vorgelegt, so ist der erforderliche Fahrschein nachzulösen und ein Zusatzpreis von EUR 50,- zu entrichten. Die Zahlung des Zusatzfahrpreises hat sofort zu erfolgen. Gelöste Fahrscheine werden bei nicht angetretener Fahrt nicht erstattet. Bei Reduzierung der Personenzahl bei Gruppenfahrkarten die im Vorverkauf erworben wurden, werden keine Fahrgelderstattungen vorgenommen. Dies gilt
grundsätzlich für den Erwerb von Fahrscheinen an Bord sowie auch im Vorverkauf.
Ein Anspruch auf einen bestimmten Platz an einem bestimmten Tisch besteht nicht! Bei Reisegruppen ist der Reiseleiter oder Reisebegleiter für die Einhaltung der Platzreservierung verantwortlich.

Gutscheine gelten für alle von der Reederei M. Löwa GmbH zum Zeitpunkt der Einlösung angebotenen Fahrplanleistungen.
Für Gutscheine über bestimmte Leistungen kommen die Regelungen zu gelösten Fahrscheinen entsprechend zur Anwendung.
Ein Anspruch auf Barauszahlung besteht nicht. Unsere Gutscheine haben keine Verjährungsfrist, solange es den Betrieb unter der Reederei M. Löwa GmbH gibt werden diese akzeptiert, von Jahr zu Jahr mit der geltenden, entsprechenden Preisliste und der daraus resultirenden Differenz, welche beim Kunden verbleibt anerkannt.

Reservierte Plätze sind bis 15 Minuten vor Fahrtbeginn an Bord einzunehmen, anderenfalls erlischt die Gültigkeit der Reservierung.

Für Charterfahrten gilt eine Mindestmietdauer von 1 Stunden.
Für Vor – & Nacharbeiten: Reinigung, Räumarbeiten, usw. wird die benötigte Zeit als zusätzliche Charterzeit berechnet.

Stornierungsbedingungen Reservierungsbestätigung ( Vertrag ) & Veranstaltungen:
Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Zur Fristwahrung gilt der Tag des Posteinganges oder der Zeitpunkt des Fax-/Mail Eingangs bei der Reederei M. Löwa
Bei Stornierungen fallen unter den nachfolgenden Bedingungen pauschalierte
Stornogebühren an.
Für Reservierungen pro Person:
Als Stornierung die Gesamtstornierung der Reservierung.
Reservierungen können bis 14 Tage vor dem Fahrtag kostenfrei storniert werden. Im Zeitraum von 13 Tagen bis 6 Tage vor dem Fahrtag werden 10% des Gesamtpreises der Fahrt als Stornogebühr fällig. Danach bis 5 Tage vor der Fahrt werden 50% des Gesamtpreises der Fahrt als Stornogebühr fällig. Danach ab dem 4. Tag vor der reservierten Fahrt oder bei Nichtantritt der Fahrt sind 100% der reservierten Leistung fällig.

Das Verzehren von eigenen Getränken und Speisen an Bord unseres Schiffes ist grundsätzlich nicht gestattet.

Von der Beförderung ausgeschlossen können Fahrgäste werden, die die Sicherheit gefährden, andere Gäste belästigen, keinen gültigen Fahrschein besitzen oder die Weisungen des Schiffpersonals nicht befolgen.

Über die Mitnahme von sperrigen Gegenständen, Reisegepäck, Tieren und ähnlichem entscheidet der Schiffsführer. Hunde sind kurz an der Leine zu führen. An Bord besteht Maulkorbzwang. Für die ordnungsgemäße Beaufsichtigung haftet der Tierhalter.
Fundsachen sind umgehend dem Schiffsführer zu übergeben.
Personen- und Sachschäden jeder Art sind dem Schiffsführer zu melden.

 

Allgemeine Beförderungsbestimmungen und Geschäftsbedingungen

Die Allgemeine Beförderungsbestimmungen und Geschäftsbedingungen gelten für die Reederei M. Löwa GmbH.

Mit dem Erwerb eines Fahrscheins, dem Bestätigen einer Reservierung oder eines Personenbeförderungsvertrages erkennt der
Fahrgast die nachstehenden Bedingungen als verbindlich an.

Fahrplanänderungen
Fahrplanänderungen bleiben der Reederei M. Löwa GmbH vorbehalten.
Bei Nebel, Sturm, Eisgang, technischen Defekten (Schiffe) oder anderen ungünstigen Witterungsbedingungen sowie Notfälle an
Bord, behördlich angeordneter Sperrung der Schifffahrt auf dem Senftenberger See sowie Ereignissen höherer Gewalt können Fahrten durch die Reederei M. Löwa GmbH abgebrochen werden.
Anspruch auch auf teilweise Rückerstattung des Fahrpreises besteht nicht.
Bei zu geringer Auslastung kann der Reeder die angezeigten Fahrten absetzen. Anspruch auf Ersatzleistungen bestehen nicht.
Fahrplan Fahrten ab 16 Gästen
Sonderfahrten ab 35 Gästen

Veranstaltungen auf dem Schiff werden bei den o.g. Ereignissen ohne Fahrt durchs Wasser auf dem Schiff durchgeführt. Erstattungs- und Entschädigungsansprüche sind für solche Fälle ausgeschlossen.

Verkehrs und zur Sicherheit der Fahrgäste gemäß §§ 1.03/1.07/9.04/9.05/ und 9.06 der Binnenschiffahrtsstraßenordnung unbedingt Folge zu leisten.
Im Interesse der Sicherheit sind die Weisungen des Schiffspersonals unbedingt zu befolgen. Jeder Fahrgast hat sich so zu verhalten, dass Personen nicht gefährdet oder belästigt werden, Schäden und Störungen nicht eintreten und der Schutz der Umwelt gewahrt wird. Für Beschädigungen und Verschmutzungen an Landebrücken, Schiff, Einrichtungen usw. haftet der Verursacher.

Veranstaltungen (außerhalb der Linienfahrten)
Die Durchführung der festgesetzten Veranstaltung kann unterbleiben, wenn nicht mindestens 30 Personen (Fahrkarte-Ticket) für
die betreffende Fahrt an der Abfahrtsstelle verkauft sind. Kommt eine dieser Fahrten wegen zu geringer Beteiligung nicht zur Ausführung, so wird der entrichtete Fahrpreis in voller Höhe zurückgezahlt.
Preise verstehen sich, wenn nicht anders vereinbart, als Bruttopreise und schließen somit die gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
Sollte es nach Vertragsabschluss zu Erhöhungen der gesetzlichen Mehrwertsteuer kommen, so sind diese Erhöhungen vom Kunden zu tragen.

Fahrscheine sind beim Einsteigen persönlich vorzuzeigen, während der Fahrt aufzubewahren und auf Verlangen der Schiffs-Crew vorzuzeigen.
Wird bei einer Fahrscheinprüfung kein gültiger Fahrschein vorgelegt, so ist der erforderliche Fahrschein nachzulösen und ein Zusatzpreis von EUR 50,- zu entrichten. Die Zahlung des Zusatzfahrpreises hat sofort zu erfolgen. Gelöste Fahrscheine werden bei nicht angetretener Fahrt nicht erstattet. Bei Reduzierung der Personenzahl bei Gruppenfahrkarten die im Vorverkauf erworben wurden, werden keine Fahrgelderstattungen vorgenommen. Dies gilt
grundsätzlich für den Erwerb von Fahrscheinen an Bord sowie auch im Vorverkauf.
Ein Anspruch auf einen bestimmten Platz an einem bestimmten Tisch besteht nicht! Bei Reisegruppen ist der Reiseleiter oder Reisebegleiter für die Einhaltung der Platzreservierung verantwortlich.

Gutscheine gelten für alle von der Reederei M. Löwa GmbH zum Zeitpunkt der Einlösung angebotenen Fahrplanleistungen.
Für Gutscheine über bestimmte Leistungen kommen die Regelungen zu gelösten Fahrscheinen entsprechend zur Anwendung.
Ein Anspruch auf Barauszahlung besteht nicht. Unsere Gutscheine haben keine Verjährungsfrist, solange es den Betrieb unter der Reederei M. Löwa GmbH gibt werden diese akzeptiert, von Jahr zu Jahr mit der geltenden, entsprechenden Preisliste und der daraus resultirenden Differenz, welche beim Kunden verbleibt anerkannt.

Reservierte Plätze sind bis 15 Minuten vor Fahrtbeginn an Bord einzunehmen, anderenfalls erlischt die Gültigkeit der Reservierung.

Für Charterfahrten gilt eine Mindestmietdauer von 1 Stunden.
Für Vor – & Nacharbeiten: Reinigung, Räumarbeiten, usw. wird die benötigte Zeit als zusätzliche Charterzeit berechnet.

Stornierungsbedingungen Reservierungsbestätigung ( Vertrag ) & Veranstaltungen:
Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Zur Fristwahrung gilt der Tag des Posteinganges oder der Zeitpunkt des Fax-/Mail Eingangs bei der Reederei M. Löwa
Bei Stornierungen fallen unter den nachfolgenden Bedingungen pauschalierte
Stornogebühren an.
Für Reservierungen pro Person:
Als Stornierung die Gesamtstornierung der Reservierung.
Reservierungen können bis 14 Tage vor dem Fahrtag kostenfrei storniert werden. Im Zeitraum von 13 Tagen bis 6 Tage vor dem Fahrtag werden 10% des Gesamtpreises der Fahrt als Stornogebühr fällig. Danach bis 5 Tage vor der Fahrt werden 50% des Gesamtpreises der Fahrt als Stornogebühr fällig. Danach ab dem 4. Tag vor der reservierten Fahrt oder bei Nichtantritt der Fahrt sind 100% der reservierten Leistung fällig.

Das Verzehren von eigenen Getränken und Speisen an Bord unseres Schiffes ist grundsätzlich nicht gestattet.

Von der Beförderung ausgeschlossen können Fahrgäste werden, die die Sicherheit gefährden, andere Gäste belästigen, keinen gültigen Fahrschein besitzen oder die Weisungen des Schiffpersonals nicht befolgen.

Über die Mitnahme von sperrigen Gegenständen, Reisegepäck, Tieren und ähnlichem entscheidet der Schiffsführer. Hunde sind kurz an der Leine zu führen. An Bord besteht Maulkorbzwang. Für die ordnungsgemäße Beaufsichtigung haftet der Tierhalter.
Fundsachen sind umgehend dem Schiffsführer zu übergeben.
Personen- und Sachschäden jeder Art sind dem Schiffsführer zu melden.

 

Wichtige Hinweise zu unseren Fahrten

Änderungen des Fahrplans bleiben vorbehalten. Gewähr für Einhaltung des Fahrplanes, Anschluss oder Ausführung der Fahrten wird nicht übernommen. Ist eine sichere Beförderung gefährdet, so kann eine Fahrt nicht ausgeführt bzw. abgebrochen werden. Anspruch auch auf teilweise Rückerstattung des Fahrpreises besteht nicht.
Bei zu geringer Auslastung kann der Reeder die angezeigten Fahrten absetzen. Anspruch auf Ersatzleistungen bestehen nicht.
Im Interesse der Sicherheit sind die Weisungen des Schiffspersonals unbedingt zu befolgen. Jeder Fahrgast hat sich so zu verhalten, dass Personen nicht gefährdet oder belästigt werden, Schäden und Störungen nicht eintreten und der Schutz der Umwelt gewahrt wird. Für Beschädigungen und Verschmutzungen an Landebrücken, Schiff, Einrichtungen usw. haftet der Verursacher.
Die private Benutzung von Tonwiedergabegeräten ist an Bord nicht gestattet.
Das Verzehren von eigenen Getränken und Speisen an Bord unserer Schiffe ist grundsätzlich nicht gestattet.
Die Stornierung für alle vorbestellten Fahrten beträgt bis 14 Tage vor Fahrtantritt 10% vom Gesamtfahrpreis, bis 5 Tage 50% und weniger als 5 Tage bzw. bei Nichtantritt der Fahrten den vollen Fahrpreis.
Von der Beförderung ausgeschlossen können Fahrgäste werden, die die Sicherheit gefährden, andere Gäste belästigen, keinen gültigen Fahrschein besitzen oder die Weisungen des Schiffpersonals nicht befolgen.
Über die Mitnahme von sperrigen Gegenständen, Reisegepäck, Tieren und ähnlichem entscheidet der Schiffsführer. Hunde sind kurz an der Leine zu führen. An Bord besteht Maulkorbzwang. Für die ordnungsgemäße Beaufsichtigung haftet der Tierhalter.
Fundsachen sind umgehend dem Schiffsführer zu übergeben.
Personen- und Sachschäden jeder Art sind dem Schiffsführer zu melden.
Beschwerden sind nach Unterrichtung des Schiffsführers an den Reeder zu richten.
Touren können ausfallen bei höherer Gewalt, Sperrungen oder technischen Problemen

 

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